
Am gestrigen Dienstag, 21. April, hat das OVG Lüneburg die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Entscheidung des NDS. Landesamts für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), dem Energieunternehmen One-Dyas im Planfeststellungsbeschluss eine Genehmigung für Gasbohrungen vor Borkum zu erteilen, abgewiesen.
„Dass das Oberverwaltungsgericht Lüneburg die Klage der DUH gegen die deutsche bergrechtliche Genehmigung abgewiesen hat, kommt einer Verkennung real spürbarer Auswirkungen von Erdbeben gleich – nicht nur im Weltnaturerbe Wattenmeer, sondern auch auf unserer Insel“, so Meta Janssen-Kucz, Sprecherin Grüne OV Borkum.
„Die Risiken seitens des Gerichtes zwar zu sehen, aber sie nicht unter geo-ökologischen Risikoabwägungen zu bewerten, ist eine Bankrotterklärung an den Schutz des Meeres und der Inselbewohnerinnen“, so Claudia Kreußel. Die Belange der Bürgerinnen von Borkum wurden erneut nicht berücksichtigt! Die Grünen unterstützen daher auch weiterhin die noch offenen Klagen der Umweltverbände und der Stadt Borkum in den Niederlanden.