Im Landkreis Leer nimmt die Kritik an der aktuellen Abschiebepraxis drastisch zu. Besonders der Flüchtlingsrat Niedersachsen und verschiedene zivilgesellschaftliche Initiativen äußern sich besorgt über das Vorgehen der Behörden gegenüber Geflüchteten, insbesondere aus westafrikanischen Ländern.

Antidiskriminierungsstelle wird kommen
Als Reaktion auf die Kritik haben Bündnis 90/Die Grünen das Gespräch mit Landrat Matthias Groote und der zuständigen Dezernentin Ute Buntrock gesucht. Ziel ist es, alle betroffenen Parteien in den Austausch zu bringen und ein vertrauensvolles Miteinander zu schaffen. Zwei wichtige Erfolge konnten Bündnis 90/Die Grünen bereits erzielen:

Das erklärte Ziel besteht darin, die Transparenz der Abläufe, die Kommunikation zwischen Verwaltung und Betroffenen sowie die unabhängige Kontrolle durch Dritte zu stärken. Besonders wichtig ist es, dass Asylbewerbende und Unterstützer:innen besser informiert werden, die Ermessensspielräume der Behörden nachvollziehbar genutzt werden und Konflikte frühzeitig erkannt und bearbeitet werden, bevor sie eskalieren.

Forderungen von Bündnis 90/Die Grünen Kreis Leer

Die Vorgeschichte
Ein besonders tragischer Fall betrifft den Nigerianer Onyemaechi M., der seit 2019 im Kreis lebte und über gültigen Arbeitsvertrag verfügt. Trotz eines noch laufenden Eilverfahrens vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg wurde Onyemaechi M. am 8. Januar 2026 nach Nigeria abgeschoben. Die Abschiebung erfolgte, nachdem sein
Härtefallverfahren durch die Mitteilung eines „Fortzugs nach unbekannt“ blockiert worden war. Auch im Fall von Moussa D. aus der Elfenbeinküste dauern die rechtlichen und politischen Auseinandersetzungen an. Er wurde im Dezember 2025 bei einem Termin in der Ausländerbehörde Leer unter Anwendung körperlicher Gewalt festgenommen und zunächst ohne richterliche Entscheidung in Gewahrsam genommen. Dieses Vorgehen
hat in der Öffentlichkeit für große Empörung und scharfe Kritik von Initiativen gesorgt.

Die Situation der Familie Kouame aus Leer-Oldersum ist weiterhin unsicher. Trotz nachgewiesener Integration, in Deutschland geborener Kinder und gesichertem Lebensunterhalt durch den Vater, wurde ihr Antrag auf einen Aufenthaltstitel nach § 25b AufenthG bislang nicht positiv beschieden. Das Härtefallverfahren ist weiterhin offen,
wird jedoch von einer Petition und breiter zivilgesellschaftlicher Unterstützung begleitet.

Bündnis 90/Die Grünen Kreis Leer nehmen die öffentliche Kritik sehr ernst und setzen sich für Transparenz sowie eine umfassende Aufarbeitung der benannten Fälle ein.